Schulordnung

Wir alle, sowohl Schulleitung, Lehrer und Schüler, verbringen einen großen Teil unserer Zeit hier in der Schule um miteinander zu arbeiten, zu lernen und zu unterrichten. Daher sollten wir versuchen das Beste daraus zu machen, um uns bei diesem Miteinander wohl zu fühlen.

Das geht am besten, wenn sich alle, Schüler/innen und Lehrer/innen, an bestimmte Regeln im Umgang miteinander halten. Solche Regeln gelten an der Schule ebenso wie im späteren Leben im Beruf oder Privaten. Hier ist einmal die wichtigste Regel:

  • Alle haben sich in der Schule so zu verhalten, dass sie sich selbst und andere Personen nicht körperlich oder psychisch verletzen

Unsere Grundregeln

  • Die Schüler erscheinen pünktlich fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn.
  • Alle achten darauf, dass der Schulbereich sauber verlassen wird und die Einrichtungsgegenstände geschont werden.
  • Schüler, die vom Schwimmen oder Sport kommen, halten sich ruhig auf dem Schulhof auf.
  • Auf dem Schulgelände ist das Rauchen, der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln verboten.
  • Die Anlagen und Einrichtungen der Schule müssen, ebenso wie die von der Schule ausgeliehenen Schulbücher, sachgerecht und pfleglich behandelt werden.
  • Handys oder sonstige nicht zum Unterricht gehörende elektronische Geräte bleiben ausgeschaltet in der Schultasche.
  • Das Werfen von Gegenständen, Zünden von Feuerwerkskörpern und Radfahren auf dem Schulhof ist verboten. Die Toiletten werden nur zu hygienischen Zwecken benutzt.
  • Bei Alarm führen alle unterrichtenden Lehrer die Schüler entsprechend des Alarm- und Evakuierungsplanes aus dem Gebäude.
  • Für mutwillige und grob fahrlässige Beschädigungen und die Gefährdung von Personen im Schulbereich durch Schüler haften die Erziehungsberechtigten.
  • Alle Besucher der Schule haben sich im Sekretariat zu melden.

Vor dem Unterricht

  • Die Aufsicht durch Fachlehrer/innen auf dem Schulgelände beginnt um 7.00 Uhr.
  • Die Schüler/innen betreten das Schulgebäude erst nach dem ersten Läuten.

Im Unterricht

  • Falls der Fachlehrer nach fünf Minuten noch nicht im Klassenraum ist, informiert der Klassensprecher/Kurssprecher die Sekretärin bzw. die Schulleitung, damit für eine Vertretung gesorgt werden kann.
  • Die Fachräume werden nur mit Lehrer betreten.
  • Schüler, die während einer Unterrichtsstunde erkranken, melden sich beim Fachlehrer ab. Zusätzlich melden sie sich im Sekretariat, damit von dort die Erziehungsberechtigten benachrichtigt werden können.

In den Pausen

  • In der Schule gelten folgende Pausenregelungen:
    08.15 Uhr – 08.30 Uhr Frühstückspause
    09.15 Uhr – 09.30 Uhr Hofpause
    11.10 Uhr – 11.40 Uhr Hofpause
  • In den kleinen Pausen bzw. beim Stundenwechsel bleiben alle Schüler/innen in ihren Klassenräumen oder gehen in den vorgesehenen Unterrichtsraum.
  • Bei widrigen Witterungsbedingungen wird abgeläutet, so dass die Fachräume aufgesucht werden können.
  • Das Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichts und der Pausen ist für Schülernicht gestattet; eine Ausnahme gilt für Schüler mit Sportunterricht.
  • Um Unfälle zu vermeiden, dürfen auf dem Schulgelände während der Schulzeit keine Fortbewegungsmittel z.B. Fahrrad benutzt werden, aus dem gleichen Grund sind im Winter das Schneeballwerfen nicht gestattet.

Nach dem Unterricht

  • Schüler, die auf den Bus warten, halten sich auf dem Schulhof auf.
  • In Fachräumen (z.B. Chemie- oder Informatikraum) ist nach Unterrichtsende darauf zu achten, dass benutzte Geräte ausgeschaltet und verwendete Materialien ordnungsgemäß weggeräumt sind.
  • Beschädigungen oder erforderliche Reparaturen im Schulgebäude oder auf dem Gelände werden direkt dem Hausmeister gemeldet.

Auf dem Schulweg

  • Auf dem Weg zur und von der Schule beachten die Schüler die allgemeine Verkehrsordnung.
  • Schüler, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, berücksichtigen die dort geltenden Regeln der Sicherheit und der Rücksichtnahme auf andere Fahrgäste.
  • Die Schüler haben sich so zu verhalten, dass das Leben der Anwohner im Umfeld der Schule nicht beeinträchtigt wird.

Im Krankheitsfall

  • Am 1. Krankheitstag wird die Schule durch den Erziehungsberechtigten informiert.
  • Schüler, die während des Unterrichts erkranken und nach Hause entlassen worden sind, reichen für die versäumten Stunden eine Entschuldigung nach.

Homepage / Fotos

  • Unsere Homepage enthält Informationen über unsere Schule und unser Schulleben. Bilder, die mit dem Einverständnis von Schülerinnen und Schülern gemacht worden sind, können auch ohne Genehmigung durch die Erziehungsberechtigten veröffentlicht werden.
  • Erziehungsberechtigte, die mit unser Regelung nicht einverstanden sind, teilen dies bitte der Schulleitung mit.